Informationspflicht zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Ein neues Verbraucherstreitbeilegungsgesetz führt zur Notwendigkeit der Ergänzung der Wohn- und Betreuungsverträge, die nach dem 01.03.2016 geschlossen wurden.
Diese neue Informationspflicht gilt auch für die Träger der Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe.
Wir erklären hiermit folgendes:
Der Träger der Einrichtung nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle teil.
 
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel: 07851/7957940
Fax: 07851/7957941
E-Mail: mail@verbraucherschlichter.de
Homepage: www.verbraucher-schlichter.de