Informationspflicht zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Ein neues Verbraucherstreitbeilegungsgesetz führt zur Notwendigkeit der Ergänzung der Wohn- und Betreuungsverträge, die nach dem 01.03.2016 geschlossen wurden. 
Diese neue Informationspflicht gilt auch für die Träger der Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe. 

Wir erklären hiermit folgendes: 

Der Träger der Einrichtung nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. 
Straßburger Straße 8 
77694 Kehl am Rhein 
Tel: 07851/7957940
Fax: 07851/7957941
E-Mail: mail@verbraucherschlichter.de
Homepage: www.verbraucher-schlichter.de